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Der ambulante Hospizdienst
für Leverkusen

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Die Nummer für alle Fälle
02171–2123

Die Koordinatorinnen unseres ambulanten Hospizdienstes sind persönlich während der Bürozeiten Mo.–Fr. von 9.30–11.30 Uhr für Sie erreichbar.

Das stationäre Hospiz in Leverkusen erreichen Sie unter der Telefonnummer 02171–363030.

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Hospiz, Leverkusen

Ein Wort – ein Haus – zwei Angebote

Das staionäre Hospiz Leverkusen ist seit Februar 2021 in Betrieb. Ambulante und stationäre Versorgung für Menschen in ihrer letzten Lebensphase sind seitdem unter einem Dach vereint.

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Trauerangebote

Unsere Trauerangebote finden statt. Lediglich das gemeinsame Sonntagsfrühstück entfällt zur Zeit.

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Vorsorgevollmacht

Durch eine Vorsorgevollmacht kann eine volljährige Person eine oder zwei Personen bestimmen, die ihren Willen vertreten, wenn sie nicht mehr in der Lage ist, ihre Angelegenheiten selber zu regeln. Dieses kann sich auf die medizinische Behandlung, die Bestimmung des Aufenthaltes, aber auch auf finanzielle Dinge beziehen. Die/der Bevollmächtigte muss sich bei ihren/seinen Entscheidungen an dem mutmaßlichen Willen der/des Vollmachtgeber:in orientieren. Eine Patientenverfügung, die darlegt, wie eine medizinische Behandlung in einer derartigen Situation aussehen soll, hilft, diesen Willen zu realisieren und durchzusetzen. Eine Vorsorgevollmacht ist empfehlenswert für jede(n) über 18 Jahre. Sie braucht die Schriftform, und sie ersetzt in der Regel die Einsetzung einer/s Betreuer*in von Amtswegen.

Hilfe bei der Abfassung bekommen Sie im Hospiz-Büro (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!), bei Ärzt:innen oder Jurist:innen.

Auch online stellen zahlreiche Organisationen und Einrichtungen Informationen und Downloads zur Verfügung, zum Beispiel:

Eine Vorsorgemappe mit Texten zur Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung können Sie zum Preis von 6,50 € im Hospiz-Büro erwerben.

Ihre Fragen zum Thema „Vorsorgevollmacht – Patientenverfügung – Betreuungsverfügung“ beantworten wir gerne jeweils am letzten Freitag im Monat. Termine werden zwischen 15.00 und 17.00 Uhr angeboten. Falls Sie von diesem Angebot Gebrauch machen möchten, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit unseren Koordinatorinnen während der Bürozeiten von Mo.–Fr., 9.30 –11.30 Uhr, oder telefonisch unter 02171–2123.

Die Beratungen zu Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Organspende werden von Frau Gisela Theis, durchgeführt.

Patient:innenverfügung

Eine Patient:innenverfügung legt fest, wie eine medizinische Behandlung aussehen soll, wenn eine Person entscheidungsunfähig geworden ist oder ihren Willen nicht mehr selber artikulieren kann. Seit Juni 2009 ist die Gesetzeslage wie folgt: Jede schriftlich abgefasste Verfügung ist verbindlich. Je konkreter sie abgefasst ist, desto hilfreicher ist sie für Angehörige und Ärzt:innen. Eine vorhergehende Beratung mit der/m behandelnden Ärztin/Arzt ist deshalb ausgesprochen sinnvoll.

Hilfe bei der Abfassung bekommen Sie im Hospiz-Büro (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!), bei Ärzt:innen oder Jurist:innen.

Auch online stellen zahlreiche Organisationen und Einrichtungen Informationen und Downloads zur Verfügung, zum Beispiel:

Die Website „Behandlung im Voraus planen“ der Deutschen interprofessionelle Vereinigung stellt ein Konzept vor, das eine neue Herangehensweise an die vorausschauende Ermittlung, Dokumentation und Umsetzung des Patient:innenwillens kommuniziert.

Organspende

Die Bereitschaft, im Falle des klinischen Todes Organe zu spenden oder  n i c h t  zu spenden, wird im Organspende-Ausweis dokumentiert.

Wenn der Wille des Spendenden im Ausweis dokumentiert ist und dieser Ausweis im kritischen Fall vorliegt, ist für Angehörige und Ärzt:innen in dieser Situation Klarheit gegeben. Wertvolle Zeit wird gewonnen, um das Weiterleben für einen anderen Menschen möglich zu machen.

Eine gute Entscheidungshilfe gibt es bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unter https://www.organspende-info.de/start.html. Hier können die Ausweise kostenlos bestellt werden.

Ausfüllhilfen sind in den Broschüren enthalten, die Sie auch im Hospiz-Büro (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) oder über die Öffentlichkeitsteams kostenlos erhalten (unter Vorlage eines Ausweises).

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