Patient:innenverfügung
Eine Patient:innenverfügung legt fest, wie eine medizinische Behandlung aussehen soll, wenn eine Person entscheidungsunfähig geworden ist oder ihren Willen nicht mehr selber artikulieren kann. Seit Juni 2009 ist die Gesetzeslage wie folgt: Jede schriftlich abgefasste Verfügung ist verbindlich. Je konkreter sie abgefasst ist, desto hilfreicher ist sie für Angehörige und Ärzt:innen. Eine vorhergehende Beratung mit der/m behandelnden Ärztin/Arzt ist deshalb ausgesprochen sinnvoll.
Hilfe bei der Abfassung bekommen Sie im Hospiz-Büro (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!), bei Ärzt:innen oder Jurist:innen.
Auch online stellen zahlreiche Organisationen und Einrichtungen Informationen und Downloads zur Verfügung, zum Beispiel:
- Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin
- Justiz-Online (NRW)
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
- Zentrum für angewandte Ethik
- Deutsche Stiftung Patientenschutz
Die Website „Behandlung im Voraus planen“ der Deutschen interprofessionelle Vereinigung stellt ein Konzept vor, das eine neue Herangehensweise an die vorausschauende Ermittlung, Dokumentation und Umsetzung des Patient:innenwillens kommuniziert.
Der Malteser Hifsdienst e.V. bietet ein Ergänzungsdokument zu COVID-19 an, das die Patient:innenverfügung erweitert.