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Vorsorgevollmacht

Durch eine Vorsorgevollmacht kann eine volljährige Person eine oder zwei Personen bestimmen, die ihren Willen vertreten, wenn sie nicht mehr in der Lage ist, ihre Angelegenheiten selber zu regeln. Dieses kann sich auf die medizinische Behandlung, die Bestimmung des Aufenthaltes, aber auch auf finanzielle Dinge beziehen. Die/der Bevollmächtigte muss sich bei ihren/seinen Entscheidungen an dem mutmaßlichen Willen der/des Vollmachtgeber:in orientieren. Eine Patientenverfügung, die darlegt, wie eine medizinische Behandlung in einer derartigen Situation aussehen soll, hilft, diesen Willen zu realisieren und durchzusetzen. Eine Vorsorgevollmacht ist empfehlenswert für jede(n) über 18 Jahre. Sie braucht die Schriftform, und sie ersetzt in der Regel die Einsetzung einer/s Betreuer*in von Amtswegen.

Hilfe bei der Abfassung bekommen Sie im Hospiz-Büro (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.), bei Ärzt:innen oder Jurist:innen.

Auch online stellen zahlreiche Organisationen und Einrichtungen Informationen und Downloads zur Verfügung, zum Beispiel:

  • Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin
  • Justiz-Online (NRW)
  • Bundesministerium der Justiz
  • Deutsche Stiftung Patientenschutz

Eine Vorsorgemappe mit Texten zur Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung können Sie zum Preis von 6,50 € im Hospiz-Büro erwerben.

Ihre Fragen zum Thema „Vorsorgevollmacht – Patientenverfügung – Betreuungsverfügung“ beantworten wir gerne jeweils am letzten Freitag im Monat. Termine werden zwischen 15.00 und 17.00 Uhr angeboten. Falls Sie von diesem Angebot Gebrauch machen möchten, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit unseren Koordinatorinnen während der Bürozeiten von Mo.–Fr., 9.30 –11.30 Uhr, oder telefonisch unter 02171–2123.