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Organspende

Die Bereitschaft, im Falle des klinischen Todes Organe zu spenden oder  n i c h t  zu spenden, wird im Organspende-Ausweis dokumentiert.

Wenn der Wille des Spendenden im Ausweis dokumentiert ist und dieser Ausweis im kritischen Fall vorliegt, ist für Angehörige und Ärzt:innen in dieser Situation Klarheit gegeben. Wertvolle Zeit wird gewonnen, um das Weiterleben für einen anderen Menschen möglich zu machen.

Eine gute Entscheidungshilfe gibt es bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unter https://www.organspende-info.de/start.html. Hier können die Ausweise kostenlos bestellt werden.

Ausfüllhilfen sind in den Broschüren enthalten, die Sie auch im Hospiz-Büro (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) oder über die Öffentlichkeitsteams kostenlos erhalten (unter Vorlage eines Ausweises).

Vorsorgevollmacht

Durch eine Vorsorgevollmacht kann eine volljährige Person eine oder zwei Personen bestimmen, die ihren Willen vertreten, wenn sie nicht mehr in der Lage ist, ihre Angelegenheiten selber zu regeln.

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Patient:innenverfügung

Eine Patient:innenverfügung legt fest, wie eine medizinische Behandlung aussehen soll, wenn man selber entscheidungsunfähig geworden ist oder seinen Willen nicht mehr selber artikulieren kann.

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Vordrucke

Die Ärztekammer Nordrhein hat ihren Leitfaden mit diversen Vollmachten, Patientenverfügung und Betreuungsvollmacht überarbeitet. Formulare können nun auch online ausgefüllt und ausgedruckt werden.

Organspende

Die Bereitschaft, im Falle des klinischen Todes Organe zu spenden oder nicht zu spenden, wird im Organspende-Ausweis dokumentiert.

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