Häufig gestellte Fragen an Hospiz Leverkusen e.V., kompakt für Sie beantwortet.
Und: Ein Link zu medizinischen Informationen, die PalliLev zusammengestellt hat.
Das werden wir gemeinsam in einem Telefonat/Gespräch herausfinden. Wir klären mit Ihnen, welche unserer Angebote für Sie passen könnten. Sollten Sie die Hilfe eines anderen Dienstes benötigen, helfen wir Ihnen bei der Kontaktaufnahme.
Wir besprechen mit Ihnen Ihre jetzige Situation und überlegen mit Ihnen, was für Sie hilfreich sein kann. Die Ehrenamtlichen von Hospiz Leverkusen e.V. sind sowohl für schwerstkranke Menschen, die bald sterben werden, als auch für Angehörige bzw. Zugehörige da.
Melden Sie sich bitte telefonisch unter 02171–2123 in unserem Büro oder schreiben Sie eine E-Mail an:
Wir nehmen zeitnah Kontakt mit Ihnen auf und verabreden ein Erstgespräch. Im Anschluss stellen wir Ihnen die/den zu Ihnen passende/n Trauerbegleiter:in vor. Termine für weitere Treffen vereinbaren sie dann mit der/dem Begleiter:in. Alle Gespräche finden in unseren Räumen statt – entweder in Steinbüchel, Bruchhauserstr.162, oder in Manfort, Manforter Str. 186. Die Trauerbegleitung ist für sie kostenfrei.
Ja, das ist kein Problem. Wir unterstützen sie dabei, einen Platz in einem stationären Hospiz zu bekommen. Unser/e Begleiter:in wird sie dort weiter unterstützen und besuchen. Seit Februar 2021 gibt es auch in Leverkusen ein stationäres Hospiz: PalliLev gGmbH.
Ja, das gehört zu unserem Angebot. Bitte rufen Sie uns unter 02171–2123 an, damit wir einen Termin vereinbaren können.
Rufen Sie uns an, oder kommen Sie in unser Büro. Gerne informieren wir Sie über unsere qualifizierte Vorbereitung auf das Ehrenamt in unserem Verein. Wir bieten jährlich einen intensiven Vorbereitungskurs an. Erste Informationen hierzu finden Sie hier: Qualifizierung zur Sterbebegleitung
→ Informationen für Patient:innen zu medizinischen Fragen, zusammengestellt von PalliLev.
Materialien
Vorsorgevollmacht
Durch eine Vorsorgevollmacht kann eine volljährige Person eine oder zwei Personen bestimmen, die ihren Willen vertreten, wenn sie nicht mehr in der Lage ist, ihre Angelegenheiten selber zu regeln.
Patient:innenverfügung
Eine Patient:innenverfügung legt fest, wie eine medizinische Behandlung aussehen soll, wenn man selber entscheidungsunfähig geworden ist oder seinen Willen nicht mehr selber artikulieren kann.
Vordrucke
Die Ärztekammer Nordrhein hat ihren Leitfaden mit diversen Vollmachten, Patientenverfügung und Betreuungsvollmacht überarbeitet. Formulare können nun auch online ausgefüllt und ausgedruckt werden.
Organspende
Die Bereitschaft, im Falle des klinischen Todes Organe zu spenden oder nicht zu spenden, wird im Organspende-Ausweis dokumentiert.