Wir informieren und beraten zu Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Organspenden.
Falls Sie von diesem Angebot Gebrauch machen möchten, vereinbaren Sie bitte mit unseren Koordinatorinnen während der Bürozeiten von Mo.–Fr. von 9.30–11.30 Uhr oder telefonisch unter 02171–2123 einen Termin.
Materialien
Vorsorgevollmacht
Durch eine Vorsorgevollmacht kann eine volljährige Person eine oder zwei Personen bestimmen, die ihren Willen vertreten, wenn sie nicht mehr in der Lage ist, ihre Angelegenheiten selber zu regeln.
Patient:innenverfügung
Eine Patient:innenverfügung legt fest, wie eine medizinische Behandlung aussehen soll, wenn man selber entscheidungsunfähig geworden ist oder seinen Willen nicht mehr selber artikulieren kann.
Vordrucke
Die Ärztekammer Nordrhein hat ihren Leitfaden mit diversen Vollmachten, Patientenverfügung und Betreuungsvollmacht überarbeitet. Formulare können nun auch online ausgefüllt und ausgedruckt werden.
Organspende
Die Bereitschaft, im Falle des klinischen Todes Organe zu spenden oder nicht zu spenden, wird im Organspende-Ausweis dokumentiert.