Die Aufgabe von Trauer ist es nicht, Verstorbene loszulassen oder gar zu vergessen, sondern ihnen einen neuen Platz zu bereiten und sich selber wieder dem Leben zuzuwenden.
Dabei kann es sehr hilfreich sein, sich mit anderen Trauernden zum Beispiel in einer Gruppe zu treffen und auszutauschen. Es kann auch helfen, sich in einem Einzelgespräch bzw. einer Einzelbegleitung mit einer/m unserer Trauerbegleiter:innen gemeinsam den Verlust sowie die eigenen Gefühle anzuschauen und die eigenen Ressourcen wiederzuentdecken.
Unsere Trauerbegleiterinnen und Trauerbegleiter bieten verschiedene Angebote an, um Sie auf Ihrem ganz persönlichen Weg durch die Trauer zu begleiten. Denn so individuell wie jeder Mensch ist, so einzigartig ist auch der Weg durch die Trauer.
Angebote
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Einzelbegleitung
Wenn Sie ein Einzelgespräch oder eine Begleitung wünschen, melden Sie sich bitte während der Bürozeiten Mo.–Fr. von 9.30–11.30 Uhr telefonisch unter 02171–2123 oder per E-Mail an:
Hier finden Sie Raum und Zeit, um sich individuell mit ihrer Trauer auseinanderzusetzen.Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. . Wir nehmen Kontakt mit Ihnen auf und suchen für Sie die passende Trauerbegleiterin oder den passenden Trauerbegleiter aus, die/der Sie ganz persönlich begleitet. - Offener Trauertreff für alle
- Trauertreff für Männer
- Sonntagsfrühstück für Trauernde
Materialien
Vorsorgevollmacht
Durch eine Vorsorgevollmacht kann eine volljährige Person eine oder zwei Personen bestimmen, die ihren Willen vertreten, wenn sie nicht mehr in der Lage ist, ihre Angelegenheiten selber zu regeln.
Patient:innenverfügung
Eine Patient:innenverfügung legt fest, wie eine medizinische Behandlung aussehen soll, wenn man selber entscheidungsunfähig geworden ist oder seinen Willen nicht mehr selber artikulieren kann.
Vordrucke
Die Ärztekammer Nordrhein hat ihren Leitfaden mit diversen Vollmachten, Patientenverfügung und Betreuungsvollmacht überarbeitet. Formulare können nun auch online ausgefüllt und ausgedruckt werden.
Organspende
Die Bereitschaft, im Falle des klinischen Todes Organe zu spenden oder nicht zu spenden, wird im Organspende-Ausweis dokumentiert.